Drücke "Enter", um den Text zu überspringen.

Kategorie: Veröffentlichungen

Offizielle Veröffentlichungen des Datenschutzbeauftragten

Gemeinsame Stellungnahme der Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz in der EKD zum „Schrems II“-Urteil des EuGH vom 16.07.2020

Die Beauftragten für den Datenschutz in der EKD äußern sich anlässlich der Entscheidung „Schrems II“ des EuGH, mit der der Beschluss 2016/1250 der EU-Kommission über die Angemessenheit des vom EU-US Privacy Shield gebotenen Schutzes für ungültig erklärt wird. Weitere Informationen sind ebenfalls der Pressemitteilung des EuGH zu entnehmen.

Kommentare geschlossen.

Datenübermittlung in die USA auf Grundlage von EU-U.S. Privacy Shield ist datenschutzrechtlich unzulässig.

Was jetzt gilt: Chemnitz, 17. Juli 2020: U.S.-amerikanischen Hersteller von Software und Diensten, welche personenbezogene Daten von Europa in die USA übertragen (wollen), müssen ein dem europäischen Datenschutz vergleichbares Sicherheitsniveau gewährleisten. So ist die Datenübertragung auch nach dem Urteil des EuGH möglich, wenn die von der EU-Kommission bestätigten EU-Standarddatenschutzklauseln (früher:…

Kommentare geschlossen.

Hinweise zu elektronischen Kommunikationsverfahren in der Seelsorge

Auch bei akuten Einschränkungen direkter persönlicher Kommunikation in der Seelsorge (beispielsweise Corona-Pandemie) soll die persönliche Begleitung Rat- und Hilfesuchender ermöglicht werden. Deshalb können in diesen Fällen technische Kommunikationsverfahren in Betracht gezogen werden. Diese müssen jedoch die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Nachfolgende Hinweise sollen helfen, dies zu berücksichtigen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Kommentare geschlossen.

Hinweise zur Verarbeitung von Daten zum Schutz vor ansteckenden Krankheiten

Im Zusammenhang mit dem Schutz vor ansteckenden Krankheiten kann es notwendig sein, personenbezogene Daten von Mitarbeitenden, Hilfeempfängern und sonstigen Dritten zu erheben und zu verarbeiten. Spezielle Rechtsvorschriften sowie ergänzend das Datenschutzrecht bilden die erforderlichen Rechtsgrundlagen für Verarbeitungen, die zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit erforderlich sind.

Die datenschutzrechtlichen Grundsätze (§ 5 DSG-EKD), die auch in Krisenzeiten als Leitfaden für die Verarbeitung personenbezogener Daten Bestand haben, stehen einer effektiven Bekämpfung einer Epidemie bzw. einer Pandemie nicht entgegen. Sie gewährleisten einen grundrechtsschonenden Umgang mit personenbezogenen Daten.

Kommentare geschlossen.