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Kategorie: Veröffentlichungen anderer Aufsichtsbehörden

Veröffentlichungen anderer Beauftragten für den Datenschutz, zur Verwendung empfohlen

Örtlich Beauftragte für den Datenschutz dürfen auch Mitarbeitervertretungen kontrollieren

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD (BfD EKD) hat am 27. März 2023 seine rechtliche Einschätzung zum Thema der Überschrift veröffentlicht. Datenschutzbeauftagte der verantwortlichen Stellen in Kirche und Diakonie sind danach berechtigt, auch Mitarbeitervertretungen im Hinblick auf deren Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu kontrollieren und Hinweise zu geben. Die…

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Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zur Task Force Facebook-Fanpages vom 23. März 2022

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) verlangt von Verantwortlichen den Nachweis eines rechtskonformen Einsatzes von Facebook-Fanpages und beginnt mit Kontrollen.

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Gemeinsame Stellungnahme der Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz in der EKD zur Datenübermittlung in die USA

15.10.2021: Die Beauftragten für den Datenschutz in der EKD äußern sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zu den rechtlichen Grundlagen sowie zu den aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA.

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Datenschutz beim Einsatz von Windows 10

Verantwortlichen Stellen wird der Einsatz von technischen Mitteln empfohlen, die das Level des „Security“-Modus in Windows 10 erreichen. Wird dies nicht durch den Einsatz von Windows 10 Enterprise erreicht, liegt es in der Verantwortung der verantwortlichen Stelle nachzuweisen, dass für eine zugelassene Datenübertragung die Grundsätze gemäß § 5 DSG-EKD eingehalten werden.

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Datenschutzfreundliche technische Möglichkeiten der Kommunikation

17.04.2020 Im Beitrag schreibt der würtembergische Landdesbeauftragte „Bei der Auswahl von Video- oder Telefonkonferenzsystemen sollte aus technischer Sicht darauf geachtet werden, dass der Anbieter weder Metadaten (wer hat wann mit wem kommuniziert) noch die Inhaltsdaten der Kommunikation für eigene Zwecke auswertet oder an Dritte weitergibt.“

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