Chemnitz, 12. Juli 2022: Der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie als eine der unabhängigen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in der EKD hat am 22. Juni 2022 den Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2021 veröffentlicht.
PDF-Dokument Tätigkeitsbericht 2020/2021
Seit Geltung des DSG-EKD berichtet der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie alle zwei Jahre an die Leitungsgremien der unter seiner Aufsicht stehenden Landeskirchen und diakonischen Werke.
In diesem zweiten Tätigkeitsbericht des behördlichen Beauftragten sind neben ausgewählten Themen der durchgeführten Beratung und Aufsicht erstmals auch zwei Schwerpunktthemen enthalten.
So wird in kompakter Form die aktuelle Position der Datenschutzaufsicht zum Einsatz von Microsoft Software und Diensten unter den Maßgaben von Erforderlichkeit und Beherrschbarkeit im Kontext des geltenden Rechts dargestellt.
Das zweite Schwerpunktthema nimmt den Einsatz von Sprachassistenzsystemen im Kontext von Situationen der Pflege in stationären Einrichtungen als auch im privaten Umfeld auf mit einem besonderen Augenmerk auf die sich dadurch ergebenden datenschutzrechtlichen Fragestellungen für pflegende Fachkräfte und Pflegehelfer /-innen.
Der Tätigkeitsbericht gibt auch einen Überblick zu den Besonderheiten des kirchlichen Datenschutzrechts im Kontext des europäischen Rechts und stellt weiterhin die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in der EKD und über konfessionelle Grenzen hinweg am Beispiel des Kirchlichen-Datenschutzmodells dar.
[…] und Sachsen-Anhalts und die Diakonie Sachsens und Mitteldeutschlands zuständig ist, hat seinen zweiten Tätigkeitsbericht vorgelegt. Die Berichtsjahre 2020 und 2021 decken die ersten beiden Corona-Jahre ab – aber es geht nicht […]
[…] DSBKD: Tätigkeitsbericht für 2020 und 2021 […]