Chemnitz, 05.12.2022 Derzeit kann keine Aneignung der Feststellung der DSK zur Möglichkeit der Nachweisführung durch die Verantwortlichen über das datenschutzkonforme Betreiben von Microsoft 365 für den Zuständigkeitsbereich des Datenschutzbeauftragten für Kirche und Diakonie erfolgen.
Betrifft: (1) Festlegung zur Arbeitsgruppe DSK „Microsoft-Onlinedienste“ und (2) die Zusammenfassung des Berichts zur Arbeitsgruppe DSK „Microsoft-Onlinedienste“, beide veröffentlicht am 25.11.2022 unter https://datenschutzkonferenz-online.de/beschluesse-dsk.html.
Als unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde spezifischer Art (Art 91 II DSGVO) gehören wir ebenso wie weitere unabhängige Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland nicht der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) an. Aus diesem Grund haben wir keinen Einblick in die Arbeit der Arbeitsgruppe DSK „Microsoft-Onlinedienste“. Außer den oben genannten Dokumenten liegen uns zum heutigen Tag keine weiteren Dokumente vor, insbesondere nicht der vollständige Bericht der genannten Arbeitsgruppe.
Wir haben die genannten Veröffentlichungen als auch die sich darauf beziehende Stellungnahme von Microsoft zur Kenntnis genommen. Verantwortliche kirchlicher Stellen können die Position der Aufsichtsbehörde zu den Einsatzmöglichkeiten von Microsoft Software weiterhin dem Tätigkeitsbericht 2020/2021 entnehmen. Sollten neue Erkenntnisse eine Änderung unserer Position erforderlich machen, wird dies nach eingehender Bearbeitung des Themas entsprechend veröffentlicht.
[…] für Kirche und Diakonie anders: Derzeit könne keine Aneignung der Feststellung erfolgen, teilte die ostdeutsche Aufsichtsbehörde mit. Begründet wird das mit der mangelnden Beteiligung der spezifischen Aufsichtsbehörden an der DSK: […]