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Unabhängige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Kirche und Diakonie

Dieses Informationsangebot wird bereitgestellt vom Datenschutzbeauftragten für Kirche und Diakonie in seinem Zuständigkeitsbereich für die Datenschutzaufsicht in den Bundesländern Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt (*).

Unabhängige Aufsichtsbehörde

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens hat auf der Grundlage von § 39 Abs. 3 des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD) mit dem Kirchengesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vom 16. April 2018 (veröffentlicht im Amtsblatt Jahrgang 2018 – Nr. 9) eine Aufsichtsbehörde für den Datenschutz errichtet und die Möglichkeit eröffnet, dass auch andere Landeskirchen und Werke die Datenschutzaufsicht auf diese Aufsichtsbehörde übertragen können. Die oben genannten Landeskirchen und diakonischen Werke gehören in den Zuständigkeitsbereich des Datenschutzbeauftragten für Kirche und Diakonie.

Der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie ist gemäß § 42 Abs. 7 Satz 3 DSG-EKD eine oberste Aufsichtsbehörde im Sinne des § 99 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Sie hat neben zahlreichen anderen Aufgaben insbesondere die einheitliche Anwendung und Durchsetzung des kirchlichen Datenschutzrechtes in ihrem Zuständigkeitsbereich zu überwachen und sicherzustellen. Sie arbeitet mit den anderen kirchlichen und staatlichen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz zusammen.


Für die anderen evangelischen Kirchen und Werke in Deutschland sind aktuell die folgenden Aufsichtsbehörden tätig:


Rechtsgrundlagen

Im Bereich der Kirchen dürfen gemäß den Regelungen in Artikel 91 DSGVO eigene Datenschutzgesetze angewendet werden, wenn sie im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO -) stehen.

Das novellierte Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) ist seit dem 24. Mai 2018 die im Bereich der evangelischen Kirche geltende rechtliche Grundlage. Das aktuell geltende DSG-EKD kann im Internet nachgelesen werden (Link zur Webseite).


(*) Die geografischen Grenzen der Landeskirchen unterscheiden sich von den Grenzen der Bundesländer. Genannt sind hier die drei Bundesländer, auf deren Gebiet die größten Teile der betreuten und beaufsichtigten Landeskirchen und ihre diakonischen Träger und Einrichtungen liegen.