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Örtlich Beauftragte für den Datenschutz dürfen auch Mitarbeitervertretungen kontrollieren

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD (BfD EKD) hat am 27. März 2023 seine rechtliche Einschätzung zum Thema der Überschrift veröffentlicht.

Datenschutzbeauftagte der verantwortlichen Stellen in Kirche und Diakonie sind danach berechtigt, auch Mitarbeitervertretungen im Hinblick auf deren Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu kontrollieren und Hinweise zu geben. Die weiteren Ausführungen dazu sind unter Örtlich Beauftragte für den Datenschutz dürfen auch Mitarbeitervertretungen kontrollieren nachzulesen.