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Ökumenischer Datenschutztag 2023 beschließt Umsetzungsvorschlag zum Kirchlichen Datenschutzmodell (KDM)

Chemnitz, 21.04.2023
Auf dem diesjährigen ökumenischen Datenschutztag, am 19. April 2023, wurde das gemeinsame Projekt zur Erstellung des Kirchlichen Datenschutzmodells mit der Verabschiedung von Arbeitsdokumenten zur praktischen Anwendung des Modells als Darstellung einer prinzipiellen Vorgehensweise für konkrete Verarbeitungstätigkeiten erfolgreich abgeschlossen.

Die Veröffentlichung der Dokumente erfolgt demnächst auf dem Internetangebot unter kirchliches-datenschutzmodell.de. Das KDM wird den kirchlichen verantwortlichen Stellen zur Anwendung empfohlen. Verantwortliche Stellen bleiben in ihrer Entscheidung frei, die Gewährleistung einer datenschutzkonformen Gestaltung von Verarbeitungen auf andere, geeignete Weise umzusetzen.

Der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie (DSBKD) macht das KDM als auch die in der Prinzipdarstellung gegebene Umsetzung zum eigenen internen Leitfaden für die Prüfung der datenschutzkonformen Gestaltung von Verarbeitungen personenbezogener Daten in verantwortlichen kirchlichen Stellen.

Dass die Entwicklung einer Handlungsempfehlung für die Praxis zwei Jahre gedauert hat, lag in erster Linie daran, dass das Standard-Datenschutzmodell der DSK, an welches das Kirchliche Datenschutzmodell angelehnt ist, außer dem eigenen theoretischen Korpus im Hauptdokument und den Referenzmaßnahmen vor zwei Jahren und bis heute keine konkrete Umsetzung für die Praxis beispielhaft zeigt, vor allem keine, die sich prinzipiell auf jede Verarbeitung anwenden lässt. Insofern haben die Aufsichtsbehörden der katholischen Kirche und der evangelischen Landeskirchen tatsächlich Neuland betreten, zumal sie mit einer solchen Empfehlung auch aussagen, dass sich die datenschutzrechtlichen Anforderungen an eine Verarbeitung durch die Anwendung des Modells grundsätztlich erfüllen lassen.

In der Unterarbeitsgruppe „Fallbeispiel“ der ökumenischen Projektgruppe KDM waren Vertreterinnen und Vertreter mit juristischem und auch solche mit technischem Arbeitsschwerpunkt aus den kirchlichen Aufsichtsbehörden beteiligt. Das Umsetzungsbeispiel zum KDM nimmt bereits einige Aspekte der aktuellen Version 3 des SDM auf, stützt sich insgesamt jedoch auf die bekannte Version 2.0b des SDM. Inwieweit die, wenn auch sachlich völlig richtige, jedoch stark gestiegene Komplexität der Darstellung einer Verarbeitung im SDM v3 in einer Weiterentwicklung des KDM berücksichtigt wird, bleibt den künftigen Koorinatoren /-innen für die Weiterentwicklung des KDM vorbehalten.

Erläuternde Hinweise zum ökumenischen Datenschutztag

Einmal jährlich treffen sich die Diözesandatenschutzbeauftragten und die Beauftragten für den Datenschutz in den Evangelischen Landeskirchen und der EKD zu einem gemeinsamen Konferenztag mit informellem Charakter, dem sogenannten Ökumenischen Datenschutztag. Neben dem Schwerpunkt des Erfahrungsaustausches werden in besonderen Fällen Projekte initiiert und gemeinsam durchgeführt, die im Bereich der katholischen Kirche in Deutschland als auch in den Landeskirchen der EKD von Nutzen sein können. Die Erstellung des Kirchlichen Datenschutzmodells war ein solches Projekt, das nun, nach insgesamt vier Jahren, abgeschlossen ist. Die fortwährende Pflege und Verbesserung des Modells wird an die neu zu bildende KDM-Werkstatt übergeben, in der künftig Aufsichtsbehörden und interessierte Vertreter /-innen verantwortlicher Stellen an abgestimmten Beispielen miteinander arbeiten und im Austausch sind.

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