30.04.2021 Auf dem ökumenischen Datenschutztag der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche und der Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz in der Evangelischen Kirche in Deutschland am 21. April 2021 wurde das Kirchliche Datenschutzmodell (KDM) verabschiedet und wird nun in die Arbeit der kirchlichen Datenschutzaufsichten einfließen.
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Offizielle Veröffentlichungen des Datenschutzbeauftragten
Chemnitz, 30. März 2021: Der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie (DSB f. KD) als zuständige Aufsichtsbehörde wurde und wird wie die Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundes immer wieder um datenschutzrechtliche Einschätzungen solcher Apps wie „luca“ (culture4life GmbH) gebeten. Weil neben einigen Bundesländern und Landkreise auch kirchliche Träger und Einrichtungen…
Kommentare geschlossen.Chemnitz, 10. Februar 2021: Der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie hat am 10. Februar 2021 den Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 24. Mai 2018 bis 31.12.2019 veröffentlicht. Seit Einführung des aktuellen DSG-EKD berichtet der DSB f. KD gegenüber den Leitungsgremien der unter seiner Aufsicht stehenden Landeskirchen und diakonischen Werke direkt…
Kommentare geschlossen.Werden personenbezogene Daten verarbeitet, ist die verantwortliche Stelle verpflichtet, bei unmittelbarer und mittelbarer Erhebung den von der Verarbeitung betroffenen Personen bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Damit soll eine faire und transparente Datenverarbeitung gewährleistet und Betroffene in die Lage versetzt werden, ihre Rechte angemessen ausüben zu können. Die Transparenz gehört…
Kommentare geschlossen.Die Beauftragten für den Datenschutz in der EKD äußern sich anlässlich der Entscheidung „Schrems II“ des EuGH, mit der der Beschluss 2016/1250 der EU-Kommission über die Angemessenheit des vom EU-US Privacy Shield gebotenen Schutzes für ungültig erklärt wird. Weitere Informationen sind ebenfalls der Pressemitteilung des EuGH zu entnehmen.
Kommentare geschlossen.Was jetzt gilt: Chemnitz, 17. Juli 2020: U.S.-amerikanischen Hersteller von Software und Diensten, welche personenbezogene Daten von Europa in die USA übertragen (wollen), müssen ein dem europäischen Datenschutz vergleichbares Sicherheitsniveau gewährleisten. So ist die Datenübertragung auch nach dem Urteil des EuGH möglich, wenn die von der EU-Kommission bestätigten EU-Standarddatenschutzklauseln (früher:…
Kommentare geschlossen.Auch bei akuten Einschränkungen direkter persönlicher Kommunikation in der Seelsorge (beispielsweise Corona-Pandemie) soll die persönliche Begleitung Rat- und Hilfesuchender ermöglicht werden. Deshalb können in diesen Fällen technische Kommunikationsverfahren in Betracht gezogen werden. Diese müssen jedoch die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Nachfolgende Hinweise sollen helfen, dies zu berücksichtigen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Kommentare geschlossen.Im Zusammenhang mit dem Schutz vor ansteckenden Krankheiten kann es notwendig sein, personenbezogene Daten von Mitarbeitenden, Hilfeempfängern und sonstigen Dritten zu erheben und zu verarbeiten. Spezielle Rechtsvorschriften sowie ergänzend das Datenschutzrecht bilden die erforderlichen Rechtsgrundlagen für Verarbeitungen, die zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit erforderlich sind.
Die datenschutzrechtlichen Grundsätze (§ 5 DSG-EKD), die auch in Krisenzeiten als Leitfaden für die Verarbeitung personenbezogener Daten Bestand haben, stehen einer effektiven Bekämpfung einer Epidemie bzw. einer Pandemie nicht entgegen. Sie gewährleisten einen grundrechtsschonenden Umgang mit personenbezogenen Daten.
Kommentare geschlossen.18.04.2020 Das Dokument enthält eine kompakte Zusammenstellung von Hinweisen für diakonische Beratungsstellen für die Beratung mit elektronischen Hilfsmitteln.
Kommentare geschlossen.18.04.2020 Nachfolgende Anforderungen sollen bei der Auswahl und Einstellung einer entsprechenden Software helfen, um Datenschutzaspekte zu berücksichtigen. Die Regelungen zur Anschaffung von Software in der kirchlichen Stelle oder diakonischen Einrichtung sind ebenfalls zu beachten.
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