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12-Punkte-Liste für die Überprüfung oder Planung des datenschutzkonformen Einsatzes eines Videokonferenzsystems

Chemnitz, 20.08.2021
Gerade in den ersten Monaten der Corona-Pandemie waren oft im Eilverfahren technische Lösungen für die Kommunikation per Chat- und Videokonferenz eingeführt worden. Vielleicht wird deshalb jetzt, ein Jahr später, wieder häufiger die Frage nach der „richtigen“ bzw. datenschutzkonformen Lösung für Videokonferenzen gestellt. Die zunächst unbefriedigende Antwort lautet: „Es kommt darauf an.“ Der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie als zuständige Aufsichtsbehörde hatte schon im April 2020 zwei Handreichungen zum Thema veröffentlicht (-> dsbkd.de). Mit der aktuellen Handreichung vom 20.08.2021 und der darin enthaltenen 12-Punkte-Liste wird es Trägern und Einrichtungen möglich sein, ihre bestehenden Interimslösungen datenschutzrechtlich fit zu machen bzw. alternative Lösungen mit der vorgestellten Systematik auszuwählen.