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Der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie Posts

Hinweise zur Verarbeitung von Daten zum Schutz vor ansteckenden Krankheiten

Im Zusammenhang mit dem Schutz vor ansteckenden Krankheiten kann es notwendig sein, personenbezogene Daten von Mitarbeitenden, Hilfeempfängern und sonstigen Dritten zu erheben und zu verarbeiten. Spezielle Rechtsvorschriften sowie ergänzend das Datenschutzrecht bilden die erforderlichen Rechtsgrundlagen für Verarbeitungen, die zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit erforderlich sind.

Die datenschutzrechtlichen Grundsätze (§ 5 DSG-EKD), die auch in Krisenzeiten als Leitfaden für die Verarbeitung personenbezogener Daten Bestand haben, stehen einer effektiven Bekämpfung einer Epidemie bzw. einer Pandemie nicht entgegen. Sie gewährleisten einen grundrechtsschonenden Umgang mit personenbezogenen Daten.

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Kompendium Videokonferenzsysteme des BSI

Empfohlen wird das Kompendium Videokonferenzsysteme, wie es das Bundesamt in der Informationstechnik (BSI) zuletzt am 14.04.2020 veröffentlicht hat. Es soll, wie das BSI schreibt, Anwendern von der Planung über die Beschaffung bis zur Administration dabei helfen „den gesamten Lebenszyklus organisationsinterner Videokonferenzsysteme sicher zu gestalten“. Es werden ausführlich alle Phasen „von…

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Datenschutzfreundliche technische Möglichkeiten der Kommunikation

17.04.2020 Im Beitrag schreibt der würtembergische Landdesbeauftragte „Bei der Auswahl von Video- oder Telefonkonferenzsystemen sollte aus technischer Sicht darauf geachtet werden, dass der Anbieter weder Metadaten (wer hat wann mit wem kommuniziert) noch die Inhaltsdaten der Kommunikation für eigene Zwecke auswertet oder an Dritte weitergibt.“

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