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Der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie Posts

Microsoft Viva Insights

Viva Insights muss organisationsweit deaktiviert werden, wenn dessen Verwendung im Microsoft Tenant des Verantwortlichen nicht gemäß den Anforderungen auf einen zulässigen und datenschutzkonformen Einsatz hin überprüft und freigegeben wurde.

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Muster Zusatzerklärung zum AV-Vertrag

Für den Fall der Beauftragung eines nicht kirchlichen Auftragsverarbeiters darf der Vertragsinhalt der Auftragsverarbeitungsvereinbarung anhand der Vorgaben des Art. 28 DSGVO gestaltet werden. Zulässig ist dies jedoch gemäß § 30 Absatz 5 Satz 3 EKD-Datenschutzgesetz nur, wenn sich der Auftragsverarbeiter durch den AVV bzw. einer in diesen Vertrag einbezogenen Zusatzerklärung der kirchlichen Datenschutzaufsicht unterwirft.

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Die 3G-Regelung für den Zutritt zum Arbeitsplatz und die damit verbundene Verarbeitung des Impf-, Genesenen- (Sero-) und Teststatus in Bezug auf Covid-19

Chemnitz, 25.11.2021: Gemäß § 28b Abs. 3 IfSG sind sämtliche Arbeitgeber (§ 28b Abs. 1 IfSG) sowie die Leitungen der in § 28b Abs. 2 Satz 1 IfSG genannten Einrichtungen und Unternehmen verpflichtet, die Einhaltung der o. g. Verpflichtungen durch Nachweiskontrollen täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Dokumente wie Listen erstellt werden dürfen, auf denen die konkreten Impf-, Sero- oder Testdaten zu jedem Beschäftigten erfasst werden. Dies würde dem datenschutzrechtlichen Erforderlichkeitsprinzip i. V. m. dem Datenminimierungsgrundsatz zuwiderlaufen.

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Gemeinsame Stellungnahme der Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz in der EKD zur Datenübermittlung in die USA

15.10.2021: Die Beauftragten für den Datenschutz in der EKD äußern sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zu den rechtlichen Grundlagen sowie zu den aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA.

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12-Punkte-Liste für die Überprüfung oder Planung des datenschutzkonformen Einsatzes eines Videokonferenzsystems

20.08.2021 Gerade in den ersten Monaten der Corona-Pandemie waren oft im Eilverfahren technische Lösungen für die Kommunikation per Chat- und Videokonferenz eingeführt worden. Vielleicht wird deshalb jetzt, ein Jahr später, wieder häufiger die Frage nach der „richtigen“ bzw. datenschutzkonformen Lösung für Videokonferenzen gestellt.

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Änderung und Ergänzung des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD) zur Ermöglichung der institutionellen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

15.07.2021 Wie die EKD auf Ihrer Webseite mitteilt, sind sich die evangelischen Landeskirchen ihrer Verantwortung bewusst, wirksame Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Hilfe bei sexualisierter Gewalt durch kirchliche Mitarbeiter zu ergreifen.

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