Viva Insights muss organisationsweit deaktiviert werden, wenn dessen Verwendung im Microsoft Tenant des Verantwortlichen nicht gemäß den Anforderungen auf einen zulässigen und datenschutzkonformen Einsatz hin überprüft und freigegeben wurde.
Kommentare geschlossen.Der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie Posts
Für den Fall der Beauftragung eines nicht kirchlichen Auftragsverarbeiters darf der Vertragsinhalt der Auftragsverarbeitungsvereinbarung anhand der Vorgaben des Art. 28 DSGVO gestaltet werden. Zulässig ist dies jedoch gemäß § 30 Absatz 5 Satz 3 EKD-Datenschutzgesetz nur, wenn sich der Auftragsverarbeiter durch den AVV bzw. einer in diesen Vertrag einbezogenen Zusatzerklärung der kirchlichen Datenschutzaufsicht unterwirft.
Kommentare geschlossen.Chemnitz, 25.11.2021: Gemäß § 28b Abs. 3 IfSG sind sämtliche Arbeitgeber (§ 28b Abs. 1 IfSG) sowie die Leitungen der in § 28b Abs. 2 Satz 1 IfSG genannten Einrichtungen und Unternehmen verpflichtet, die Einhaltung der o. g. Verpflichtungen durch Nachweiskontrollen täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Dokumente wie Listen erstellt werden dürfen, auf denen die konkreten Impf-, Sero- oder Testdaten zu jedem Beschäftigten erfasst werden. Dies würde dem datenschutzrechtlichen Erforderlichkeitsprinzip i. V. m. dem Datenminimierungsgrundsatz zuwiderlaufen.
Kommentare geschlossen.Heute treten die in der letzten Woche beschlossenen Änderungen zum Infektionsschutzgesetz in Kraft. Dabei stehen die Regelungen zu 3G am Arbeitsplatz besonders in der öffentlichen Diskussion und Wahrnehmung. (Quelle: datenschutz.ekd.de)
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Kommentare geschlossen.07.10.2021 Zur Prüfung, ob eine technisch geeignete Lösung datenschutzgerecht eingesetzt werden kann gehört es, die Hersteller Vertragsbedingungen im Hinblick auf den Datenschutz genau zu kennen.
Kommentare geschlossen.20.08.2021 Gerade in den ersten Monaten der Corona-Pandemie waren oft im Eilverfahren technische Lösungen für die Kommunikation per Chat- und Videokonferenz eingeführt worden. Vielleicht wird deshalb jetzt, ein Jahr später, wieder häufiger die Frage nach der „richtigen“ bzw. datenschutzkonformen Lösung für Videokonferenzen gestellt.
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Kommentare geschlossen.10.06.2021 Im Folgenden wird, vorbehaltlich der in Arbeit befindlichen gemeinsamen Stellungnahme der DSK der evangelischen Aufsichtsbehörden die vorläufige Position des „Datenschutzbeauftragten für Kirche und Diakonie“ als zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz dargestellt
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