Auf dem diesjährigen ökumenischen Datenschutztag, am 19. April 2023, wurde das gemeinsame Projekt zur Erstellung des Kirchlichen Datenschutzmodells mit der Verabschiedung von Arbeitsdokumenten zur praktischen Anwendung des Modells als Darstellung einer prinzipiellen Vorgehensweise für konkrete Verarbeitungstätigkeiten abgeschlossen.
1 KommentarSchlagwort: EKD
In diesem zweiten Tätigkeitsbericht des behördlichen Beauftragten sind neben ausgewählten Themen der durchgeführten Beratung und Aufsicht erstmals auch zwei Schwerpunktthemen enthalten.
So wird in kompakter Form die aktuelle Position der Datenschutzaufsicht zum Einsatz von Microsoft Software und Diensten unter den Maßgaben von Erforderlichkeit und Beherrschbarkeit im Kontext des geltenden Rechts dargestellt.
Das zweite Schwerpunktthema nimmt Einsatz von Sprachassistenzsystemen im Kontext von Situationen der Pflege in stationären Einrichtungen als auch im privaten Umfeld auf mit einem besonderen Augenmerk auf die sich dadurch ergebenden datenschutzrechtlichen Fragestellungen für pflegende Fachkräfte und Pflegehelfer /-innen.
Der Tätigkeitsbericht gibt auch einen Überblick zu den Besonderheiten des kirchlichen Datenschutzrechts im Kontext des europäischen Rechts und stellt weiterhin die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in der EKD und über konfessionelle Grenzen hinweg am Beispiel des Kirchlichen-Datenschutzmodells dar.
Die Beauftragten für den Datenschutz in der EKD äußern sich anlässlich der Entscheidung „Schrems II“ des EuGH, mit der der Beschluss 2016/1250 der EU-Kommission über die Angemessenheit des vom EU-US Privacy Shield gebotenen Schutzes für ungültig erklärt wird. Weitere Informationen sind ebenfalls der Pressemitteilung des EuGH zu entnehmen.
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