17. April 2020; veröffentlicht vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Beitrag wird verantwortlichen Stellen in Kirche und Diakonie empfohlen. Die aus den rechtlichen Anforderungen der DSGVO abgeleiteten Ausführungen gelten in gleicher Weise auch nach dem Datenschutzrecht der evangelischen Kirchen und ihrer diakonischen Werke.
Im Beitrag schreibt der würtembergische Landdesbeauftragte „Bei der Auswahl von Video- oder Telefonkonferenzsystemen sollte aus technischer Sicht darauf geachtet werden, dass der Anbieter weder Metadaten (wer hat wann mit wem kommuniziert) noch die Inhaltsdaten der Kommunikation für eigene Zwecke auswertet oder an Dritte weitergibt.“
Weitere Details finden Sie unter der folgenden Adresse: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutzfreundliche-technische-moeglichkeiten-der-kommunikation/