Chemnitz, 18.04.2020 Der Einsatz eines „Videokonferenzsystems“ bzw. einer Anwendung für ein Nutzer übergreifendes Arbeiten von unterschiedlichen Standorten aus, ist per se nicht bedenklich in Bezug auf den Datenschutz. Nachfolgende Anforderungen sollen bei der Auswahl und Einstellung einer entsprechenden Software helfen, um Datenschutzaspekte zu berücksichtigen. Die Regelungen zur Anschaffung von Software in der kirchlichen Stelle oder diakonischen Einrichtung sind ebenfalls zu beachten.