Chemnitz, 17. Juni 2020: Auch bei akuten Einschränkungen direkter persönlicher Kommunikation in der Seelsorge (beispielsweise Corona-Pandemie) soll die persönliche Begleitung Rat- und Hilfesuchender ermöglicht werden. Deshalb können in diesen Fällen technische Kommunikationsverfahren in Betracht gezogen werden. Diese müssen jedoch die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Nachfolgende Hinweise sollen helfen, dies zu berücksichtigen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.