17.04.2020 Im Beitrag schreibt der würtembergische Landdesbeauftragte „Bei der Auswahl von Video- oder Telefonkonferenzsystemen sollte aus technischer Sicht darauf geachtet werden, dass der Anbieter weder Metadaten (wer hat wann mit wem kommuniziert) noch die Inhaltsdaten der Kommunikation für eigene Zwecke auswertet oder an Dritte weitergibt.“
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18.04.2020 Nachfolgende Anforderungen sollen bei der Auswahl und Einstellung einer entsprechenden Software helfen, um Datenschutzaspekte zu berücksichtigen. Die Regelungen zur Anschaffung von Software in der kirchlichen Stelle oder diakonischen Einrichtung sind ebenfalls zu beachten.
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