Rein formell besteht nun (wieder) ein angemessenes Datenschutzniveau in den USA. Dadurch sind Datenübermittlungen von Europa in die USA wieder grundsätzlich möglich, wenn die datenempfangenden Stellen nach dem neuen EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind.
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Chemnitz, 23.02.2023
BfDI untersagt Fanpage der Bundesregierung. Pierre Große, der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie, erinnert an die Entschließung der Konferenz der evangelischen Aufsichtsbehörden zu Facebook Fanpages vom 28.04.2022
In diesem zweiten Tätigkeitsbericht des behördlichen Beauftragten sind neben ausgewählten Themen der durchgeführten Beratung und Aufsicht erstmals auch zwei Schwerpunktthemen enthalten.
So wird in kompakter Form die aktuelle Position der Datenschutzaufsicht zum Einsatz von Microsoft Software und Diensten unter den Maßgaben von Erforderlichkeit und Beherrschbarkeit im Kontext des geltenden Rechts dargestellt.
Das zweite Schwerpunktthema nimmt Einsatz von Sprachassistenzsystemen im Kontext von Situationen der Pflege in stationären Einrichtungen als auch im privaten Umfeld auf mit einem besonderen Augenmerk auf die sich dadurch ergebenden datenschutzrechtlichen Fragestellungen für pflegende Fachkräfte und Pflegehelfer /-innen.
Der Tätigkeitsbericht gibt auch einen Überblick zu den Besonderheiten des kirchlichen Datenschutzrechts im Kontext des europäischen Rechts und stellt weiterhin die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in der EKD und über konfessionelle Grenzen hinweg am Beispiel des Kirchlichen-Datenschutzmodells dar.
15.10.2021: Die Beauftragten für den Datenschutz in der EKD äußern sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zu den rechtlichen Grundlagen sowie zu den aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA.
Kommentare geschlossen.10.06.2021 Im Folgenden wird, vorbehaltlich der in Arbeit befindlichen gemeinsamen Stellungnahme der DSK der evangelischen Aufsichtsbehörden die vorläufige Position des „Datenschutzbeauftragten für Kirche und Diakonie“ als zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz dargestellt
Kommentare geschlossen.Die Beauftragten für den Datenschutz in der EKD äußern sich anlässlich der Entscheidung „Schrems II“ des EuGH, mit der der Beschluss 2016/1250 der EU-Kommission über die Angemessenheit des vom EU-US Privacy Shield gebotenen Schutzes für ungültig erklärt wird. Weitere Informationen sind ebenfalls der Pressemitteilung des EuGH zu entnehmen.
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