Was jetzt gilt: Chemnitz, 17. Juli 2020: U.S.-amerikanischen Hersteller von Software und Diensten, welche personenbezogene Daten von Europa in die USA übertragen (wollen), müssen ein dem europäischen Datenschutz vergleichbares Sicherheitsniveau gewährleisten. So ist die Datenübertragung auch nach dem Urteil des EuGH möglich, wenn die von der EU-Kommission bestätigten EU-Standarddatenschutzklauseln (früher:…
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