Rein formell besteht nun (wieder) ein angemessenes Datenschutzniveau in den USA. Dadurch sind Datenübermittlungen von Europa in die USA wieder grundsätzlich möglich, wenn die datenempfangenden Stellen nach dem neuen EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind.
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In diesem zweiten Tätigkeitsbericht des behördlichen Beauftragten sind neben ausgewählten Themen der durchgeführten Beratung und Aufsicht erstmals auch zwei Schwerpunktthemen enthalten.
So wird in kompakter Form die aktuelle Position der Datenschutzaufsicht zum Einsatz von Microsoft Software und Diensten unter den Maßgaben von Erforderlichkeit und Beherrschbarkeit im Kontext des geltenden Rechts dargestellt.
Das zweite Schwerpunktthema nimmt Einsatz von Sprachassistenzsystemen im Kontext von Situationen der Pflege in stationären Einrichtungen als auch im privaten Umfeld auf mit einem besonderen Augenmerk auf die sich dadurch ergebenden datenschutzrechtlichen Fragestellungen für pflegende Fachkräfte und Pflegehelfer /-innen.
Der Tätigkeitsbericht gibt auch einen Überblick zu den Besonderheiten des kirchlichen Datenschutzrechts im Kontext des europäischen Rechts und stellt weiterhin die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in der EKD und über konfessionelle Grenzen hinweg am Beispiel des Kirchlichen-Datenschutzmodells dar.
Viva Insights muss organisationsweit deaktiviert werden, wenn dessen Verwendung im Microsoft Tenant des Verantwortlichen nicht gemäß den Anforderungen auf einen zulässigen und datenschutzkonformen Einsatz hin überprüft und freigegeben wurde.
Kommentare geschlossen.07.10.2021 Zur Prüfung, ob eine technisch geeignete Lösung datenschutzgerecht eingesetzt werden kann gehört es, die Hersteller Vertragsbedingungen im Hinblick auf den Datenschutz genau zu kennen.
Kommentare geschlossen.Voraussetzungen für den datenschutzkonformen Einsatz von Microsoft Cloud-Diensten in Kirche und Diakonie
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