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Schlagwort: 3G

Die 3G-Regelung für den Zutritt zum Arbeitsplatz und die damit verbundene Verarbeitung des Impf-, Genesenen- (Sero-) und Teststatus in Bezug auf Covid-19

Chemnitz, 25.11.2021: Gemäß § 28b Abs. 3 IfSG sind sämtliche Arbeitgeber (§ 28b Abs. 1 IfSG) sowie die Leitungen der in § 28b Abs. 2 Satz 1 IfSG genannten Einrichtungen und Unternehmen verpflichtet, die Einhaltung der o. g. Verpflichtungen durch Nachweiskontrollen täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Dokumente wie Listen erstellt werden dürfen, auf denen die konkreten Impf-, Sero- oder Testdaten zu jedem Beschäftigten erfasst werden. Dies würde dem datenschutzrechtlichen Erforderlichkeitsprinzip i. V. m. dem Datenminimierungsgrundsatz zuwiderlaufen.

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