Auf ihrer diesjährigen Tagung am 3./4. April 2019 hat die Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz die Entschließung zur Nutzung von Microsoft Cloud-Diensten verabschiedet. Diese benennt Voraussetzungen für eine datenschutzkonforme Verwendung.
Aufsichtsbehörde gem. Kapitel 6 DSG-EKD
Auf ihrer diesjährigen Tagung am 3./4. April 2019 hat die Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz die Entschließung zur Nutzung von Microsoft Cloud-Diensten verabschiedet. Diese benennt Voraussetzungen für eine datenschutzkonforme Verwendung.