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Entschließung der Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz in der EKD zur Nutzung von Facebook-Fanpages durch kirchliche und diakonische Stellen

Berlin, am 28.04.2022

Die Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz in der EKD hat auf ihrer diesjährigen Sitzung die folgende Entschließung zur Nutzung von Facebook-Fanpages verabschiedet:

Wir verweisen für eine datenschutzkonforme Verwendung von Facebook-Fanpages auf unsere gemeinsame Stellungnahme zur Datenübermittlung in die USA vom 15.10.2021 und auf die im Besonderen zu erfüllenden datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Betrieb von Fanpages, die sich u. a. aus einer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortung von Facebook und der jeweiligen kirchlichen Stelle als Betreiber einer Fanpage im Sinne des § 29 DSG-EKD ergeben.  

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die zum diesem Thema erfolgten Veröffentlichungen der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, Datenschutzkonferenz (DSK) und stellen die Übereinstimmung mit deren Beschluss „Zur Task Force Facebook-Fanpages“ vom 23. März 2022 fest.

Wir nehmen wie die Datenschutzkonferenz (DSK) das von der Taskforce Facebook-Fanpages erstellte Kurzgutachten zur Frage der datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook-Fanpages vom 18.03.2022 zur Kenntnis und stimmen der Bewertung zu.

Es bildet für uns eine wichtige Grundlage unserer aufsichtsbehördlichen Tätigkeit gegenüber kirchlichen und diakonischen Stellen.

Kirchliche und diakonische Stellen haben danach nachzuweisen,

  • den Abschluss einer Vereinbarung nach § 29 DSG-EKD über die gemeinsame Verantwortlichkeit mit Facebook,
  • die Sicherstellung einer jederzeitigen, ausreichenden Information über die gemeinsamen Datenverarbeitungen gegenüber den die Fanpages Nutzenden gemäß § 17 DSG-EKD,
  • die Zulässigkeit zur Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers und der Zugriff auf diese Informationen gemäß § 25 TTDSG sowie 
  • die Zulässigkeit der Übertragung personenbezogener Daten in den Zugriffsbereich von Behörden in Drittstaaten, wie den USA.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Berlin, am 28. April 2022

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD, Hannover

Der Datenschutzbeauftragte der Nordkirche, Schwerin

Der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie, Chemnitz

Die Datenschutzbeauftragte der Evangelischen Kirche der Pfalz, Speyer

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