Chemnitz, 04.06.2021
Die EU Kommission hat die neuen Standarddatenschutzklauseln veröffentlicht.
Die Unterlagen sind hier auch in deutscher Sprache zum Download zu finden. Von kirchlichen Stellen können diese Standarddatenschutzklauseln nun gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 DSG-EKD zur Grundlage für Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer oder an internationale Organisationen eingesetzt werden. Hinzuweisen ist, dass verantwortliche Stellen, die Standarddatenschutzklauseln im Einklang mit dem kirchlichen Datenschutzrecht anzuwenden haben. Dies bedeutet, dass die Klauseln, welche auf die im nichtkirchlichen Bereich geltende Datenschutz-Grundverordnung referenzieren und dabei auch die letzten maßgeblichen Urteile des EuGH berücksichtigen, entsprechend zu lesen sind.