Chemnitz, 30.04.2021
Auf dem ökumenischen Datenschutztag der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche und der Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz in der Evangelischen Kirche in Deutschland am 21. April 2021 wurde das Kirchliche Datenschutzmodell (KDM) verabschiedet und wird nun in die Arbeit der kirchlichen Datenschutzaufsichten einfließen.
In den letzten beiden Jahren hat sich, auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses der evangelischen und katholischen Datenschutzaufsichtsbehörden aus dem Jahr 2019, eine ökumenische Arbeitsgruppe intensiv mit der Übernahme des im staatlichen Bereich eingeführten Standard-Datenschutzmodells (SDM) der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder befasst.
Die ökumenische Arbeitsgruppe hat dabei das SDM auf die in der katholischen und evangelischen Kirche geltenden Vorschriften unter Beibehaltung der Methodik der staatlichen Vorlage angepasst.
Das Ergebnis ist das Kirchliche Datenschutzmodell (KDM), welches geeignete Mechanismen bietet, um die Anforderungen der kirchlichen Datenschutzgesetze in technische und organisatorische Maßnahmen zu überführen. Die Datenschutzaufsichten sehen in dem KDM ein Werkzeug, das sowohl den Datenschutzaufsichten als auch den kirchlichen Stellen und Einrichtungen als Arbeitsgrundlage im Datenschutz dienen kann.
Das KDM und weiteres Informationsmaterial sind auf der Internetseite https://kirchliches-datenschutzmodell.de zu finden.
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