07.10.2021 Zur Prüfung, ob eine technisch geeignete Lösung datenschutzgerecht eingesetzt werden kann gehört es, die Hersteller Vertragsbedingungen im Hinblick auf den Datenschutz genau zu kennen.
Kommentare geschlossen.Aufsichtsbehörde gem. Kapitel 6 DSG-EKD
07.10.2021 Zur Prüfung, ob eine technisch geeignete Lösung datenschutzgerecht eingesetzt werden kann gehört es, die Hersteller Vertragsbedingungen im Hinblick auf den Datenschutz genau zu kennen.
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