Das Muster kann für Einrichtungen in Kirche und Diakonie verwendet werden. Gegebenenfalls können individuelle Ergänzungen sinnvoll sein.
Kommentare geschlossen.Autor: dsbwebadmin
Grundkurs zur Ausbildung von Datenschutzbeauftragten, die in kirchlichen Stellen (in Kirche und Diakonie) arbeiten
Kommentare geschlossen.Werden personenbezogene Daten verarbeitet, ist die verantwortliche Stelle verpflichtet, bei unmittelbarer und mittelbarer Erhebung den von der Verarbeitung betroffenen Personen bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Damit soll eine faire und transparente Datenverarbeitung gewährleistet und Betroffene in die Lage versetzt werden, ihre Rechte angemessen ausüben zu können. Die Transparenz gehört…
Kommentare geschlossen.Was jetzt gilt: U.S.-amerikanischen Hersteller von Software und Diensten, welche personenbezogene Daten von Europa in die USA übertragen (wollen), müssen ein dem europäischen Datenschutz vergleichbares Sicherheitsniveau gewährleisten. So ist die Datenübertragung auch nach dem Urteil des EuGH möglich, wenn die von der EU-Kommission bestätigten EU-Standarddatenschutzklauseln (früher: Standardvertragsklauseln) akzeptiert und die…
Kommentare geschlossen.Auch bei akuten Einschränkungen direkter persönlicher Kommunikation in der Seelsorge (beispielsweise Corona-Pandemie) soll die persönliche Begleitung Rat- und Hilfesuchender ermöglicht werden. Deshalb können in diesen Fällen technische Kommunikationsverfahren in Betracht gezogen werden. Diese müssen jedoch die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Nachfolgende Hinweise sollen helfen, dies zu berücksichtigen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Kommentare geschlossen.Die EKD Aufsichtsbehörde für den Datenschutz hat eine Handreichung als praktische Hilfestellung für die Durchführung einer DSFA veröffentlicht. Die enthaltenen Checklisten können als Grundlage für die Prüfung, ob eine DSFA erfolgen muss, und für die Durchführung einer DSFA verwendet werden.
Kommentare geschlossen.Im Zusammenhang mit dem Schutz vor ansteckenden Krankheiten kann es notwendig sein, personenbezogene Daten von Mitarbeitenden, Hilfeempfängern und sonstigen Dritten zu erheben und zu verarbeiten. Spezielle Rechtsvorschriften sowie ergänzend das Datenschutzrecht bilden die erforderlichen Rechtsgrundlagen für Verarbeitungen, die zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit erforderlich sind.
Die datenschutzrechtlichen Grundsätze (§ 5 DSG-EKD), die auch in Krisenzeiten als Leitfaden für die Verarbeitung personenbezogener Daten Bestand haben, stehen einer effektiven Bekämpfung einer Epidemie bzw. einer Pandemie nicht entgegen. Sie gewährleisten einen grundrechtsschonenden Umgang mit personenbezogenen Daten.
Kommentare geschlossen.Empfohlen wird das Kompendium Videokonferenzsysteme, wie es das Bundesamt in der Informationstechnik (BSI) zuletzt am 14.04.2020 veröffentlicht hat. Es soll, wie das BSI schreibt, Anwendern von der Planung über die Beschaffung bis zur Administration dabei helfen „den gesamten Lebenszyklus organisationsinterner Videokonferenzsysteme sicher zu gestalten“. Es werden ausführlich alle Phasen „von…
Kommentare geschlossen.Das Dokument enthält eine kompakte Zusammenstellung von Hinweisen für diakonische Beratungsstellen für die Beratung mit elektronischen Hilfsmitteln.
Kommentare geschlossen.Nachfolgende Anforderungen sollen bei der Auswahl und Einstellung einer entsprechenden Software helfen, um Datenschutzaspekte zu berücksichtigen. Die Regelungen zur Anschaffung von Software in der kirchlichen Stelle oder diakonischen Einrichtung sind ebenfalls zu beachten.
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